Immobilien­recht

Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig. Verträge rund um den Erwerb, die Erstellung, Nutzung und Wartung von Software sind oftmals – auch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Auftraggeber und Auftragnehmer – komplex. Eine möglichst klare Gestaltung Ihres IT-Vertrages vor Auftragserteilung hilft Diskussionen und Kosten zu vermeiden.

Häufige Fehler im Immobilienrecht

  • Übereilter Kaufabschluss mit mangelhaftem bzw. unbestimmtem Vertragsinhalt
  • Mangelhafte Prüfung der Grundbuchssituation
  • Unzureichende Absicherung bzgl. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten, Baumängeln etc.
  • Vertrauen auf Visualisierungen im Planungsprozess, die aber nicht Vertragsinhalt werden

Meine Leistungen

Erstellung, Überprüfung und grundbücherliche Durchführung von
  • Bauträgerverträgen
  • Kaufverträgen
  • Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • Realteilungsverträgen
  • Wohnungseigentumsverträgen
  • Dienstbarkeitsverträgen
  • Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträge) etc.

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