Immobilienrecht
Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig. Verträge rund um den Erwerb, die Erstellung, Nutzung und Wartung von Software sind oftmals – auch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Auftraggeber und Auftragnehmer – komplex. Eine möglichst klare Gestaltung Ihres IT-Vertrages vor Auftragserteilung hilft Diskussionen und Kosten zu vermeiden.
Häufige Fehler im Immobilienrecht
- Übereilter Kaufabschluss mit mangelhaftem bzw. unbestimmtem Vertragsinhalt
- Mangelhafte Prüfung der Grundbuchssituation
- Unzureichende Absicherung bzgl. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten, Baumängeln etc.
- Vertrauen auf Visualisierungen im Planungsprozess, die aber nicht Vertragsinhalt werden
Meine Leistungen
Erstellung, Überprüfung und grundbücherliche Durchführung von
- Bauträgerverträgen
- Kaufverträgen
- Übergabe- und Schenkungsverträgen
- Realteilungsverträgen
- Wohnungseigentumsverträgen
- Dienstbarkeitsverträgen
- Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträge) etc.