Rechtsgebiete

Das Informationsrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst die nachfolgenden Rechtsgebiete:
Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig.
Unternehmen werden durch die Beziehung zu ihren Kunden und Lieferanten mit juristischen Fragestellungen konfrontiert.
Der Vertragsschluss über das Internet ist heute alltäglich geworden und hat sich als eigener Wirtschaftsfaktor etabliert.
Das Urheberrecht ist das Recht der Kreativschaffenden und schützt deren geistige Schöpfungen auf allen Gebieten.
Marken sind ein unentbehrliches Marketingtool von Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen.
Daten sind zur Handelsware geworden. Das Datenschutzrecht setzt der Verwendung von Personendaten aber Grenzen.
Zu den Persönlichkeitsrechten zählen unter anderem das Recht auf Schutz der Privatsphäre und der auf Schutz von personenbezogenen Daten.
Wer von der erfolgreichen Verwertung eigener Innovationen und Ideen lebt, sollte diese in seinem Unternehmen vertraulich halten.
Den Unternehmern sind in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Grenzen gesetzt.
Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen hängt von abgabenrechtlichen und auch von wirtschaftlichen Erwägungen ab.
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin widme ich mich auch der Lehre und halte Vorträge in meinen Spezialgebieten.
Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig.