Rechtsgebiete

Das Informationsrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst die nachfolgenden Rechtsgebiete:
  • Alle
  • AGB & Verträge
  • Allgemein
  • Datenschutz & IT
  • Innovation & Wirtschaft
  • Marke & geistiges Eigentum
Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig.
Unternehmen werden durch die Beziehung zu ihren Kunden und Lieferanten mit juristischen Fragestellungen konfrontiert.
Das Urheberrecht ist das Recht der Kreativschaffenden und schützt deren geistige Schöpfungen auf allen Gebieten.
Daten sind zur Handelsware geworden. Das Datenschutzrecht setzt der Verwendung von Personendaten aber Grenzen.
Wer von der erfolgreichen Verwertung eigener Innovationen und Ideen lebt, sollte diese in seinem Unternehmen vertraulich halten.
Den Unternehmern sind in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Grenzen gesetzt.
Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen hängt von abgabenrechtlichen und auch von wirtschaftlichen Erwägungen ab.