Zu den Persönlichkeitsrechten zählen unter anderem das Recht auf Schutz der Ehre und der Privatsphäre, das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (Bildnisschutz), das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Manche dieser Rechte können auch als postmortales Persönlichkeitsrecht über den Tod der Person hinauswirken. Beispielsweise verstößt das Fotografieren einer Person ohne Einwilligung und die Veröffentlichung des Fotos gegen den Bildnisschutz. Zur Vermeidung von Rechtsverletzungen sollten Unternehmen jedenfalls eine schriftliche Einwilligung einholen.
Dr. Christine Knecht-Kleber LL.M.
Rechtsanwältin & CIPP/E
CAMPUS V
Hintere Achmühlerstraße 1
6850 Dornbirn
Österreich
Mein Interesse an der Rechtswissenschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit – parallel zu meiner damaligen beruflichen Tätigkeit. Und aus anfänglichem Interesse ist inzwischen eine absolute Leidenschaft geworden. Ich liebe meinen Beruf. Dementsprechend mache ich ihn täglich mit Begeisterung, Akribie und dem Streben nach Lösungen.