Urheber­recht

Das Urheberrecht ist das Recht der Kreativschaffenden und schützt – Originalität vorausgesetzt – deren geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst sowie das Recht am eigenen Bild. Computerprogramme, Datenbanken, Texte, Grafiken oder Fotos können daher schutzfähig sein. Während ein Design mit der Eintragung entsteht, geschieht dies beim Urheberrecht durch den Schöpfungsakt. Gleich den übrigen Immaterialgüterrechten (Marken, Designs, Gebrauchsmuster, Patente) ist die Nutzung und Verwertung dem Rechteinhaber vorbehalten. Um einer Abmahnung und vorzubeugen, erfordert die Nutzung von Fotos, Designs, Bildern etc. eine vertragliche Regelung.

 

Häufige Fehler im Urheberrecht

  • Kopieren, Bearbeiten, Veröffentlichen, Verlinken etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Musik, Videos, Texte, Bilder) ohne Zustimmung des Rechteinhabers
  • Fehlende Einwilligung des Abgebildeten
  • Unterlassen der Urheberbezeichnung
  • Keine oder eine unklare Regelung beim Rechteerwerb

Meine Leistungen

  • Erstellung von Nutzungsvereinbarungen (Lizenzverträge) für Bildrechte
  • Zustimmungserklärungen zu Fotoaufnahmen und deren Verwendung
  • Softwareverträge, Content-Verträge
  • Nutzung von freien Lizenzen wie Creative Commons oder GPL (General Public License) für freie Software
  • Schutz von Urheberrechten (Abmahnungen und einstweilige Verfügungen)
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Urheberrecht (z.B. Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft)
  • Verträge für Bereiche der Fotografie, Musik- & Filmindustrie, Autoren

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Ich freue mich auf Ihren Kontakt.