Das Urheberrecht ist das Recht der Kreativschaffenden und schützt – Originalität vorausgesetzt - deren geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst sowie das Recht am eigenen Bild. Computerprogramme, Datenbanken, Texte, Grafiken oder Fotos können daher schutzfähig sein. Während ein Design mit der Eintragung entsteht, geschieht dies beim Urheberrecht durch den Schöpfungsakt. Gleich den übrigen Immaterialgüterrechten (Marken, Designs, Gebrauchsmuster, Patente) ist die Nutzung und Verwertung dem Rechteinhaber vorbehalten. Um einer Abmahnung und vorzubeugen, erfordert die Nutzung von Fotos, Designs, Bildern etc. eine vertragliche Regelung.